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Vandehart KG 
Vanessa Hartmann-Gnong
1040 Schönburgstraße 48/15
Austria

Berufsfotografin

Tel: +43 680 / 14 10 444
E-Mail: photo@vandehart.com

UID-NR: ATU 77697128

Mitglied der WKO WIEN, Fachgruppe Gewerbe & Handwerk, Berufsfotografen

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links
übernehmen. Für den Inhalt diese Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie

Stand: 01.04.2020

Copyright Hinweis
Sämtliche Texte, Bilder und Video-Dateien unterliegen dem Copyright der Homepage https://www.vandehart.com und sind Eigentum von Vanessa Hartmann-Gnong. Eine Reproduktion oder Wiedergabe des Ganzen oder von Teilen, ist nicht gestattet. Die private Verwendung bedarf meiner ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten.

Die Nutzung der Website dient rein zur Information. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund von Nutzung oder Nichtnutzung dargebotener Informationen bzw. durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von seitens der Herausgeber nachweislich kein Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

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Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links übernehmen. Der Inhaber übernimmt ebenso keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir sehr wichtig. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informiere ich Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Geschäftsbeziehung bzw. Anbahnung.

Ich treffe organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze bzw. der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden und um damit die durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

DATENSCHUTZ

Verwendung personenbezogener Daten
Ich sammele personenbezogene Daten, über die eine Identifizierung möglich ist, wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummer etc. nur dann, wenn diese von einem Nutzer freiwillig angegeben werden, um Informationen zu erhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von mir verwendet. Ich verwende Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dies erforderlich ist, um auf Ihre Anfragen einzugehen, Angebote zu erstellen und Ihnen einen besseren Service zu bieten, der mit diesen Datenschutzgrundsätzen in Einklang steht. Ich behalte mir das Recht vor, personenbezogene Daten in der Form zu nutzen, zurückzubehalten oder offenzulegen, wie es zur Erfüllung von Gesetzen, Vorschriften oder gesetzlichen Erfordernissen notwendig ist, um Kundenbeschwerden oder möglichen Gesetzesverstößen nachzugehen, die Integrität der Webseiten zu schützen, Ihre Anfragen zu beantworten oder an gesetzlichen Nachforschungen mitzuwirken.

Kontakt mit Vandehart Photography
Wenn Sie per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Diese Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Soweit auf meinen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift, Website oder Email) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Ich verwende Ihre Daten nur insoweit, als diese für die Beantwortung der Anfrage notwendig sind. Soferne sich aus der Anfrage eine Geschäftsbeziehung ergibt, werden diese Daten ebenfalls gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Ergibt sich keine Geschäftsbeziehung werden alle personenbezogenen Daten nach einer Frist von einem Jahr gelöscht oder anonymisiert.

Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail aufgrund der Natur von E-Mails keine sichere Kommunikationsmethode ist!

Der Besuch meiner WEBSITE
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Links zu anderen Webseiten sowie Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
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Verwendung von google fonts

 

Es werden keine Google Fonts verwendet. Google Fonts würden direkt von Wix bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass keine IP-Daten aus der EU an die Server von Google in den USA übertragen werden.
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Kinder
Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO. Wenn Sie möchten, dass ich Informationen, die ich über Sie habe, aktualisieren, ändern oder löschen (vorbehaltlich geltender gesetzlicher Ausnahmen), wenden Sie sich bitte per Email an photo@vandehart.com.

Vermittlungstätigkeit sowie etwaige Subauftragnehmer
Ergibt sich im Rahmen der Geschäftsanbahnung, Geschäftsabwicklung sowie der Vermittlung von Aufträgen das Hinzuziehen von Subauftragnehmern, bzw. Dritte, die den Auftrag teilweise oder gänzlich auf eigene oder fremde Rechnung durchführen, werden wir gemäß Art. 28 DSGVO handeln.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen,

Stand: 1.04.2020
 

1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB’s

Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wurde, der die Lieferung der Fotos in einem definierten Zeitraum beinhaltet.

Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB’s geschlossen, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
 

 2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Bestellscheines oder Übermittlung einer Erklärung per E-Mail durch den Kunden und mit Gegenzeichnung oder Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Form der Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
 

3 Generelles zur Lieferung

  • Die Lichtbildwerke (in der Folge Bilder genannt) werden generell auf elektronischem Wege in der aktuellen durch den Auftragnehmer technisch möglichen Auflösung ausgeliefert.

  • Die Lieferung gilt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten als erbracht.

  • Unmittelbar nach Auslieferung der Daten gilt der Auftrag als erbracht und berechtigt zur Rechnungslegung.

  • Etwaige Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt und beinhalten die Kosten für Verpackung und Versand nach tatsächlichem Aufwand als Kostenersatz
     

4 urheberrechtliche Bestimmungen

  • Der Kunde erhält das Recht die Fotografien für die vertraglich, ausgemachten gewerblichen Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen, einschließlich des Rechts der Online-Zugänglichmachung. Auf der eigenen Website.

  • Die entgeltliche Weitergabe der Lichtbildwerke ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur durch schriftliche Zustimmung gestattet. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld bei Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) ist generell gestattet.

  • Im Falle einer Veröffentlichung ist der Lichtbildhersteller berechtigt, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung), bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar zu begehren. Bei der Veröffentlichung von Lichtbildwerken auf privaten Homepages, soziales Netzwerken, usw. muss der Auftragnehmer auch genannt werden. Darüber hinaus sind wir im B2B-Bereich berechtigt, den Namen des Kundens auf unseren Websites und Publikationen nennen zu dürfen (Referenznennung).

  • Der Auftragnehmer ist mangels gesonderten Vereinbarung berechtigt, die Lichtbildwerke zu Zwecken der eigenen Werbung (insbesondere Facebook, Instagram, die eigene Website sowie Printmedien) uneingeschränkt zu verwenden. Dies erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild/Ton/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. OnlineNutzung jeglicher Art, jegliche Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Auftragnehmer wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.
    Der Auftraggeber kann dies im Vorfeld (vor verbindlicher Buchung) durch einfache Übermittlung einer Erklärung per E-Mail oder in einer sonstigen Form untersagen. In diesem Fall werden die Bilder nur dem Auftraggeber übergeben gemäß §5 (2) dieser AGBs gelöscht und nicht für Werbezwecke verwendet.

 

5 Eigentumsrechte, Archivierung und Löschung

  • Der Auftragnehmer wird die Aufnahmen spätestens nach Ablauf einer Frist von 7 Jahren löschen, soferne keine gesetzliche Bestimmungen widersprechen.

  • Im Sinne der Datenminimierung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist der Auftraggeber berechtigt, die Daten 3 Monate nach Auslieferung zu löschen, sofern keine anderswertige Vereinbarung getroffen werden.

  • Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Daten länger vorgehalten und gespeichert. Eine Garantie für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für die Nicht-Verfügbarkeit der Daten ist allerdings in jedem Fall ausgeschlossen.
     

6 Ansprüche Dritter

  • Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, usw.) hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.

  • Der Auftragnehmer garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
     

7 Verlust und Beschädigung

  • Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Auftragnehmer aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.

  • Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
     

8 Leistung und Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (Labors, andere Fotografen oder externe Dienstleister) ausführen lassen.

  • Der Auftragnehmer wird für eine bestimmte Zeit gebucht. Diese Zeit wird im Angebot entsprechend vermerkt. Kommt es nachträglich zu Änderungen im Zeitablauf (bzw. Änderung der Beginn- oder Endezeit), ist der Auftragnehmer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und neue Zeitablauf gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer als verbindlich angenommen.

  • Aufgrund des künstlerischen Anspruchs in der Fotografie, bin ich hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten  optischtechnischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

  • Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch den Auftragnehmer vom Veranstaltungsort einzuholen.

1.    Hochzeitsfotografie: Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der Standesbeamte bzw. der Pfarrer sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. Wir halten uns bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.

  • Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmer liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

  • Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

  • Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von uns abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

  • Nimmt der Auftragnehmer von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht diesem mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

  • Ist es dem Auftragnehmer aufgrund wichtiger Gründe (Krankheit, usw.) nicht möglich einen vereinbarten Termin zur Auftragserfüllung wahrzunehmen, steht es diesem frei, den Auftrag gem. §8 Abs. 1 durch Dritte erfüllen zu lassen.

1.    Kann der Auftrag zum vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall gilt als ausgeschlossen, ein Alternativtermin wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2.    Handelt es sich bei der Auftragserfüllung um einen Auftrag mit definiertem nicht wiederholbaren Zeitpunkt steht dem Auftraggeber als maximaler pauschaler Schadenersatz 20% des vereinbarten Honorars zu. Informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber binnen Frist von 7 Tagen über die Nichterfüllung des geplanten Auftrages ist ein Schadenersatz generell ausgeschlossen. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; wir haften insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und etwaige Folgeschäden. Gerade bei Hochzeiten werden wir jedoch alles in unserem Rahmen Mögliche unternehmen, einen entsprechenden Ersatz zu besorgen.

  • Der Auftragnehmer haftet nicht für allfällige Schäden die durch höhere Gewalt (Diebstahl der Fotoausrüstung, Verkehrsunfall, …) entstehen. Generell ist die Haftung nach §8 Abs.9b beschränkt.

  • Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotoaufnahmen aufgrund von Restriktionen des Veranstaltungsorts, einschließlich aber nicht ausschließlich Zugangsbeschränkungen bzw. Blitzlichtverboten und dergleichen.

  • Der Auftragnehmer wird exklusiv als professioneller Fotograf gebucht. Gästen ist es gestattet, Amateurfotos zu machen, solange der Auftragnehmer in der Arbeit nicht behindert wird (z.B. durch den Aufenthalt vor oder hinter des Berufsfotografen, und keine von seinen arrangierten Posen fotografiert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Fotokameras beeinträchtigt wurden.

  • Aufgrund des Wesens einer Hochzeit oder eines Events und der dafür typischen zahlreichen Ereignisse an unterschiedlichen Orten, werden wir uns über den ganzen Tag bzw. für die Dauer des Auftrages hinweg häufig bewegen, die Ausrüstung ändern und anpassen. Ein Ansprechpartner vor Ort wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

    • Bei Hochzeiten: Es liegt im Verantwortungsbereich des Brautpaares oder des “Zeremonienmeisters” bzw. des Ansprechpartners vor Ort, den Auftragnehmer vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des Brautstraußes, etc. zu informieren. Zusätzlich soll eine ausgewählte Vertrauensperson den Überblick haben, welche Fotoaufnahmen gewünscht sind, und die jeweiligen Gäste dementsprechend gruppieren. Der Auftragnehmer fotografieret die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich. Gerne unterstützt der Auftragnehmer bei der Zusammenstellung, kann aber, aufgrund der Unkenntnis der familiären Situationen bzw. kennt dieser oft die Personen nicht, nur bedingt darauf Einfluss nehmen.

  • Dem Auftragnehmer stehen nach einer Ganztagesbuchung kurze Pausen zur Verpflegung und zur Verrichtung natürlicher Bedürfnisse zu. Üblicherweise wird die Verpflegung vom Auftraggeber übernommen. Die Pausen werden nach Möglichkeit und Absprache des Auftraggebers durchgeführt.

1.    In jedem Fall steht dem Auftragnehmer nach einer 6 Stunden übersteigenden durchgängigen Tätigkeit eine durchgängige Verschnauf-Pause von 30 Minuten zu, die dieser in den Ablauf integrieren wird und bei unvorhergesehenen Ereignissen unterbrechen wird.

  • Der Auftragnehmer wird aufgrund der fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht und behält sich daher das Recht vor die Fotos nach seinem Ermessen zu bearbeiten.

1.    Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden.

2.    Die Auswahl der gelieferten Fotos obliegt dem Fotografen.

  • Der Auftraggeber hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach- und Vermögungsschäden des Auftragnehmers, die durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung zustande kommen, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung.

  • Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet der Auftragnehmer nur für grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein, unsere Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Veranstalter für die Ausfallszeit eine Minderung des Rechnungsbetrages im Verhältnis zur gebuchten Stundenzahl erhalten.
     

9 Honorare, Zahlung & Lieferung

  • Mangels gesonderter Vereinbarung durch Angebotsabgabe und deren Annahme steht dem Auftragnehmer für seine Dienstleistungen ein angemessenes Entgelt zu.

  • Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung in Rechnung zu stellen.
    Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das (Rest-) Honorar nach Rechnungslegung längstens binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit der Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt Mahngebühren zu verrechnen. Die derzeitige Höhe der Gebühr pro Mahnschreiben beträgt 12 Euro inkl. USt.

  • Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.

  • Der Auslieferungstermin der Fotos wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

1.    Bei Hochzeiten beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Fotos ein bis vier Wochen ab Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.
 

10 Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

  • Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

  • Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

Konzept- und Ideenschutz

1.    Hat der potentielle Kunde Vandehart Photography vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Vandehart Photography dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Vandehart Photography treten der potentielle Kunde und Vandehart Photography in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

3.    Der potentielle Kunde anerkennt, dass Vandehart Photography bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.    Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Vandehart Photography ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

5.    Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

6.    Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Vandehart Photography im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

7.    Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Vandehart Photography Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Webwerk binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

8.    Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Vandehart Photography dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Vandehart Photography dabei verdienstlich wurde.

9.    Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus Punkt 2.5 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Vandehart Photography ein.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

1.    Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Vandehart Photography. Innerhalb des vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für Vandehart Photography.

2.    Alle Leistungen von Vandehart Photography (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.    Der Kunde wird Vandehart Photography zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Vandehart Photography wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.    Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Vandehart Photography haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Vandehart Photography wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Vandehart Photography verschuldensunabhängig schad- und klaglos; er hat Vandehart Photography sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Vandehart Photography bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Vandehart Photography hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.    Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind und nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von Vandehart Photography nach Aufwand verrechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Vandehart Photography, wie beispielsweise die Übernahme von Inhalten (v.a. Texte und Bilder) aus bereits bestehenden Internet-Webseiten.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

1.    Vandehart Photography ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

2.    Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Vandehart Photography wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.    Soweit Vandehart Photography notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Vandehart Photography, sondern erfolgt die Beauftragung im Namen des Kunden.

4.    In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde jedenfalls einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Vandehart Photography aus wichtigem Grund.

Termine

1.    Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Vandehart Photography schriftlich zu bestätigen.

2.    Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Vandehart Photography aus Gründen, die Vandehart Photography nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist der Kunde und Vandehart Photography berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.    Befindet sich Vandehart Photography in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Vandehart Photography schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Auflösung

1.    Vandehart Photography ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

2.    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

3.    berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Vandehart Photography weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Vandehart Photography eine taugliche Sicherheit leistet.

2.    Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Vandehart Photography fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Honorar

1.    Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Vandehart Photography für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Vandehart Photography ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Vandehart Photography ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

2.    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Vandehart Photography für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

3.    Alle Leistungen von Vandehart Photography, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Vandehart Photography erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

1.    Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Vandehart Photography gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Vandehart Photography.

2.    Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Vandehart Photography die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

3.    Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Vandehart Photography sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

1.    Alle Leistungen von Vandehart Photography, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Prototypen aus der Programmierung), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Vandehart Photography und können von Vandehart Photography jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Vandehart Photography jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Vandehart Photography setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Vandehart Photography dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Vandehart Photography, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

2.    Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Vandehart Photography (z.B. Quellcodes, Grafiken, etc.), wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Vandehart Photography und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

3.    Vandehart Photography ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien mit Erstellercode (Sourcecodes, HTML-Files, Script-Dateien, usw.) herauszugeben, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Die Übergabe von Datenträgern, Dateien und Daten ist gesondert zu vergüten.

4.    Für die Nutzung von Leistungen von Vandehart Photography, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Vandehart Photography erforderlich. Dafür steht Vandehart Photography und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Kennzeichnung

1.    Vandehart Photography ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Vandehart Photography und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

2.    Vandehart Photography ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Verfügbarkeit und Reaktionszeit

Vandehart Photography erbringt seine Leistungen mit entsprechender Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Vandehart Photography kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und Reaktionszeiten, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden.

Gewährleistung

1.    Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Vandehart Photography, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

2.    Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Vandehart Photography zu. Vandehart Photography wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Vandehart Photography alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Vandehart Photography ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Vandehart Photography mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

3.    Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Vandehart Photography ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Vandehart Photography haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

4.    Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Vandehart Photography gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Vandehart Photography, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Vandehart Photography ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vandehart Photography.

Jegliche Haftung von Vandehart Photography für Ansprüche, die auf Grund der von Vandehart Photography erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Vandehart Photography der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für Vandehart Photography nicht erkennbar war, wobei Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Vandehart Photography nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Vandehart Photography diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Vandehart Photography. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

Social Media Kanäle

Vandehart Photography weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Vandehart Photography nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

Vandehart Photography arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Vandehart Photography beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.

Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Vandehart Photography aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Vandehart Photography und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.    Erfüllungsort ist der Sitz von Vandehart Photography. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Vandehart Photography die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

2.    Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Vandehart Photography und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Vandehart Photography sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Vandehart Photography berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

3.    Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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